Vereinsdokumente (Satzung und Ordnungen)
Beiträge
Beitrags- gruppe | Mitgliedsart | Halbjahr | Jahr
(bei Einmalzahlung) |
Pro Monat bei Neuanmeldung |
A | Kinder unter 14 Jahre | 57,00 € | 107,00 € | 10,00 € |
B | Kinder über 14 Jahre | 66,00 € | 126,00 € | 11,50 € |
C | Mitglieder ab 18 Jahre | 93,00 € | 179,00 € | 16,00 € |
Geschw. | Geschwister (bis 18 J.) | 85,00 € | 163,00 € | 14,50 € |
F | Ermäßigte der Abteilung (Studenten, Wehrdienst, Azubis, ALG I, Rentner) | 77,00 € | 149,00 € | 15,00 € |
G | ALG II | 70,00 € | 134,00 € | 14,00 € |
HS V | Väter / Hallenspieler Vollzahler | 73,00 € | 139,00 € | 14,00 € |
HS ALG I | Väter / Hallenspieler Ermäßigt (ALG I) | 66,00 € | 126,00 € | 13,00 € |
HS ALG II | Väter / Hallenspieler Ermäßigt (ALG II) | 59,00 € | 114,00 € | 10,00 € |
Aufnahmegebühren
bis 14 Jahre 6,00 €
14-18 Jahren 10,00 €
über 18 Jahre 15,00 €
ALG II 10,00 €
Spielerpassgebühren
Spielerpass Nachwuchs Neuausstellung 3,50 €
Spielerpass Nachwuchs bei Vereinswechsel 5,00 €
Spielerpass Herren Neuanmeldung 7,50 €
Spielerpass Herren bei Vereinswechsel 10,00 €
Die fälligen Beiträge sind jeweils in Bar bei den Trainern zu zahlen oder vom 1. – 20. Januar bzw. vom 1. – 20. Juli an folgende Bankverbindung zu überweisen:
SV Lindenau 1848 Abt. Fußball
IBAN: DE48 8605 5592 1120 2089 86
BIC: WELADE8LXXX
Verwendungszweck: Name des Mitglieds und Zeitraum
Zusätzlich hat jedes volljährige, zum 1.1. des Jahres registrierte Abteilungsmitglied im Kalenderjahr 5 Arbeitsstunden abzuleisten. Dazu wird zu Beginn des Jahres ein Arbeitsstundenkonto für jedes volljährige Mitglied angelegt. Hierfür hat das Mitglied bis zum 20. Januar 25 € auf das Abteilungskonto unter Angabe seines Namens und dem Betreff „Arbeitsstundenkonto“ einzuzahlen. Pro geleisteter Arbeitsstunde im laufenden Jahr werden 5 € pro Stunde auf das Arbeitsstundenkonto für das kommende Jahr übertragen. Maximal können 25 € (5 Stunden) für das folgende Jahr gutgeschrieben werden. Pro nichtgeleisteter Stunde sind 5 € zu Beginn des nächsten Jahres auf das Abteilungskonto einzuzahlen, so dass das Arbeitsstundenkonto des betreffenden Mitglieds wieder auf 25 € ausgeglichen ist. Mit Austritt aus dem Verein wird ein bestehender Guthabenbetrag auf Wunsch ausgezahlt.