Mitglied werden

Aufnahmeantrag

Spielerpassantrag (externer Link)

Kündigung der Mitgliedschaft (Abteilung Fußball)

Vereinsdokumente (Satzung und Ordnungen)

Beiträge

Die fälligen Beiträge sind jeweils in Bar bei den Trainern zu zahlen oder vom 1. – 10. Januar (Jahreszahler bis 15. Januar) bzw. vom 1. – 10. Juli an folgende Bankverbindung zu überweisen:

SV Lindenau 1848 Abt. Fußball
IBAN: DE48 8605 5592 1120 2089 86
BIC: WELADE8LXXX
Verwendungszweck: Name des Mitglieds und Zeitraum
 
Zusätzlich hat jedes volljährige, zum 1.1. des Jahres registrierte Abteilungsmitglied im Kalenderjahr 5 Arbeitsstunden abzuleisten. Dazu wird zu Beginn des Jahres ein Arbeitsstundenkonto für jedes volljährige Mitglied angelegt. Hierfür hat das Mitglied bis zum 20. Januar 25 € auf das Abteilungskonto unter Angabe seines Namens und dem Betreff „Arbeitsstundenkonto“ einzuzahlen. Pro geleisteter Arbeitsstunde im laufenden Jahr werden 5 € pro Stunde auf das Arbeitsstundenkonto für das kommende Jahr übertragen. Maximal können 25 € (5 Stunden) für das folgende Jahr gutgeschrieben werden. Pro nichtgeleisteter Stunde sind 5 € zu Beginn des nächsten Jahres auf das Abteilungskonto einzuzahlen, so dass das Arbeitsstundenkonto des betreffenden Mitglieds wieder auf 25 € ausgeglichen ist. Mit Austritt aus dem Verein wird ein bestehender Guthabenbetrag auf Wunsch ausgezahlt.