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Aufnahmeantrag

Spielerpassantrag

Kündigung der Mitgliedschaft (Abteilung Fußball)

Vereinsdokumente (Satzung und Ordnungen)

Beiträge

Beitragsordnung-FUSSBALL-ab-01.01.2023-1-1

Die fälligen Beiträge sind jeweils in Bar bei den Trainern zu zahlen oder vom 1. – 10. Januar (Jahreszahler bis 15. Januar) bzw. vom 1. – 10. Juli an folgende Bankverbindung zu überweisen:

SV Lindenau 1848 Abt. Fußball
IBAN: DE48 8605 5592 1120 2089 86
BIC: WELADE8LXXX
Verwendungszweck: Name des Mitglieds und Zeitraum
 
Zusätzlich hat jedes volljährige, zum 1.1. des Jahres registrierte Abteilungsmitglied im Kalenderjahr 5 Arbeitsstunden abzuleisten. Dazu wird zu Beginn des Jahres ein Arbeitsstundenkonto für jedes volljährige Mitglied angelegt. Hierfür hat das Mitglied bis zum 20. Januar 25 € auf das Abteilungskonto unter Angabe seines Namens und dem Betreff „Arbeitsstundenkonto“ einzuzahlen. Pro geleisteter Arbeitsstunde im laufenden Jahr werden 5 € pro Stunde auf das Arbeitsstundenkonto für das kommende Jahr übertragen. Maximal können 25 € (5 Stunden) für das folgende Jahr gutgeschrieben werden. Pro nichtgeleisteter Stunde sind 5 € zu Beginn des nächsten Jahres auf das Abteilungskonto einzuzahlen, so dass das Arbeitsstundenkonto des betreffenden Mitglieds wieder auf 25 € ausgeglichen ist. Mit Austritt aus dem Verein wird ein bestehender Guthabenbetrag auf Wunsch ausgezahlt.